Regeln für das Parken

Sorgen Sie für sichere Parkplätze für alle Besucher.

Betriebsordnung des Parkplatzes - Historisches Dorf Holasovice

Mit der Einfahrt auf den Parkplatz (nachfolgend "Parkplatz") erklärt sich der Kunde mit dem Abschluss des nachstehend aufgeführten Vertrages einverstanden. Im Falle der Ablehnung der in dieser Betriebsordnung enthaltenen Vertragsbedingungen ist der Fahrer verpflichtet, den Parkplatz unverzüglich zu verlassen. Geschieht dies nicht, so gilt dies als Anerkennung der Bedingungen.

Die Parkzeit ist von Montag bis Sonntag von 8:00 bis 21:00 Uhr. Das Parken ist kostenpflichtig. Der gültige Tarif für Parkgebühren beträgt 50 CZK/Stunde, mindestens jedoch 50 CZK, für Autos und Motorräder, 100 CZK/Stunde, mindestens jedoch 200 CZK, für Busse und Wohnwagen. Das Parken von Fahrzeugen über 3,5 t ist auf dem Parkplatz nicht gestattet. Der Parkplatz ist als öffentlicher, unbewachter, verkehrsorganisierter und kostenpflichtiger Parkplatz eingerichtet.

Vertragsgegenstand ist das Recht des Kunden, das von ihm geführte Fahrzeug (im Folgenden Fahrzeug" genannt) auf einem beliebigen freien Parkplatz des Parkplatzes abzustellen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber nach der Ankunft des Fahrzeugs auf dem Parkplatz eine Parkgebühr nach dem gültigen Tarif zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, das Parkticket vor dem Verlassen des Fahrzeugs hinter die Windschutzscheibe zu legen, so dass es vollständig lesbar ist. Wird die Parkgebühr per SMS bezahlt, entfällt diese Verpflichtung.

  2. Zur Sicherung seiner Ansprüche gegen den Kunden auf Schadensersatz und Forderungen im Zusammenhang mit dem Parken hat der Betreiber ein Pfandrecht an dem eingebrachten Fahrzeug, auch wenn das Fahrzeug nicht dem Kunden, sondern einem Dritten gehört, und kann die Ausfahrt des Fahrzeugs mit eigenen Mitteln verhindern. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts kann durch Gestellung des Auftraggebers abgewendet werden.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und abzuschließen. Der Vertrag erstreckt sich nicht auf die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs, seines Zubehörs und der mit dem Fahrzeug auf den Parkplatz gebrachten Gegenstände. Der Betreiber haftet in keiner Weise für die Handlungen eines Dritten, für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung usw., unabhängig davon, ob diese dritte Person zum Aufenthalt auf dem Parkplatz berechtigt ist oder nicht. Der Betreiber des Parkplatzes haftet nicht für Schäden, die durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Krieg oder Terroranschläge usw. entstehen. Der Betreiber des Parkplatzes haftet nur für Schäden, die nachweislich durch seine Mitarbeiter verursacht wurden, unabhängig davon, ob die Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Wird der Betreiber für einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug verantwortlich gemacht, so entspricht die Höhe der Entschädigung nur dem geschätzten Preis des Fahrzeugs, sie umfasst weder eine Entschädigung für die Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs noch eine Entschädigung für die im Fahrzeug gelagerten Gegenstände.

  4. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Parkplatz ist auf 15 km/h begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen und Signale der Mitarbeiter des Betreibers zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, beim Parken ein Höchstmaß an Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber anderen Fahrern und geparkten Fahrzeugen walten zu lassen, die Hinweistafeln und verkehrsbeschränkenden Elemente auf dem Parkplatz zu beachten sowie alle geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb und Führen von Kraftfahrzeugen einzuhalten. Schäden, die durch das Verhalten des Kunden durch den Betreiber oder Dritte verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

  5. Stellt der Kunde sein Fahrzeug so ab, dass die Nebenparkplätze nicht genutzt werden können, ist er verpflichtet, für diese missbräuchliche Nutzung des Parkplatzes eine Entschädigung in Höhe des jeweils gültigen Tarifs zu zahlen. Gleichzeitig behält sich der Betreiber das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abzuschleppen, so dass das Fahrzeug nur noch einen Stellplatz belegt.

  6. Folgendes ist auf dem Parkplatz verboten: o Zelten o Benutzen von offenem Feuer und Grillen o Abstellen und Lagern von Gegenständen aller Art o Durchführen von Reparaturen, Umpumpen von Tanks, Ölwechsel, Aufladen von Akkus und Ablassen von Kühlflüssigkeit, Waschen von Fahrzeugen, Verteilen von Flugblättern, Werbe- und Verkaufstätigkeiten o Längeres Laufenlassen des Motors, Testen des Motors und Hupen o Abstellen von Fahrzeugen vor dem Verlassen des Parkplatzes und auf den Zufahrtswegen zu diesem o Das Mitführen von Haustieren auf dem Parkplatz ist nur gestattet, wenn sichergestellt ist, dass sie keine Schäden bei anderen Besuchern verursachen.

  7. Fahrzeuge auf dem Parkplatz müssen sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Wenn aufgrund des technischen Zustandes oder des Ausmaßes der Beschädigung des Fahrzeugs davon auszugehen ist, dass der Eigentümer sich des Fahrzeugs entledigen wollte, ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Fußgänger müssen sicherstellen, dass ihre Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und für Klagen des Betreibers gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist das örtlich zuständige Gericht zuständig.

Anbieter:

Obec Jankov, Jankov 46, 373 81 Dubné

IČ: 00245020, DIČ: 00245020 (The operator is a VAT payer) www.jankovcb.cz

Im Falle einer Störung der Parkuhr rufen Sie bitte an: +420 777 733 117

Im Falle eines Automatenausfalls oder eines Mangels an Münzen können Sie ein Parkticket per SMS oder Handy-App kaufen.